Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
Jede Pilotin und jeder Pilot, ob privat oder gewerblich, muss ein gültiges sogenanntes Medical vorweisen. In diesem wird in Klassen unterteilt die Tauglichkeit bestätigt, ein Luftfahrzeug zu führen.
Tauglichkeitsklassen
In Deutschland gibt es derzeit (Stand 02.2016) 3 unterschiedliche Tauglichkeitsklassen. Der Unterschied zwischen den Klassen liegt an den unterschiedlichen Anforderungen welche an die unterschiedlichen Lizenz-Arten gestellt werden.
Klasse 1
Das Medical Klasse 1 ist die höchte Anforderungsstufe der 3 verfügbaren Tauglichkeitsklassen und ist grundsätzlich 12 Monate gültig. Eine Beschränkung auf 6 Monate ist dann gegeben, sobald der Lizenzinhaber entweder:
- auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Verkehr tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat, oder
- das 60. Lebensjahr vollendet hat
Diese Tauglichkeitsklasse gilt für folgende Lizenzen:
- Führer von Flugzeugen (ATPL, CPL)
- Führer von Hubschraubern (ATPL, CPL)
- Luftschiffführer
- Flugingenieure
- Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizei des Bundes und der Länder
Klasse 2
Das Medical Klasse 2 ist von den medizinischen Anforderungen her unterhalb der Tauglichkeitsklasse 1 angesiedelt und ist grundsätzlich 60 Monate gültig. Eine Beschränkung auf 24 Monate liegt vor, wenn der Lizenzinhaber
- zwischen 40 und 50 jahre als ist.
eine weitere Beschränkung auf eine gültigkeit von 12 Monate ist gegeben, wenn der Lizanzinhaber
- das 50. Lebensjahr vollendet hat.
Diese Tauglichkeitsklasse gilt für folgende Lizenzen:
- Führer von Flächenflugzeugen (PPL(A))
- Führer von Hubschraubern (PPL(H))
- Führer von Segelflugzeugen (SPL)
- Freiballonführer gewerblich und privat (BPL)
- Luftsportgeräteführer
LAPL
Für eine nach neuem ICAO-Standard ausgestellte LAPL-Lizenz genügt ein sogenanntes "LAPL"-Medical. Die medizinischen Anforderungen sind unterhalb der Anforderungen eines Klasse 2 Medicals angesiedelt und das LAPL-Medical ist grundsätzlich 60 Monate gültig. Eine Beschränkung auf 24 Monate liegt vor, wenn der Lizenzinhaber
- das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Diese Tauglichkeitsklasse gilt für folgende Lizenzen:
- LAPL (A) (Aeroplane)
- LAPL (H) (Hubschrauber)
- LAPL (S) (Segelflugzeuge)
- LAPL (B) (Ballon)
Kosten
Die Kosten für die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung werden von den Krankenkassen leider nicht übernommen. Alle Untersuchungen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) zu fairen Konditionen abgerechnet.
Ansprechpartner
Barbara Lorenz M.B., Ch.B. (RSR) Tel.: +49 (172) - 800 2773 |