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Der Lizenzinhaber eines PPL(A) ist zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis 5,7 Tonnen berechtigt. Die Lizenz ist in Europa gültig, wird jedoch - im Gegensatz zum LAPL(A) - weltweit anerkannt.
Voraussetzungen
Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Sprechfunkzeugnis (BZF II oder BZF I)
Ausbildungsinhalte
Neben den ca. 100 Stunden theoretischer Ausbildung in 8 Fächern müssen mindestens 45 Flugstunden absolviert werden, davon:
Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht eines Lehrers
Davon mindestens 5 Stunden Solo-Überlandflug
Ein Solo-Überlandflug von mindestens 270km mit zwei Zwischenladungen auf fremden Plätzen
Maximal 5 Stunden dürfen durch Training in einem Verfahrenstrainer ersetzt werden