PPL(A) - Privat Pilot License
Der Lizenzinhaber eines PPL(A) ist zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis 5,7 Tonnen berechtigt. Die Lizenz ist in Europa gültig, wird jedoch - im Gegensatz zum LAPL(A) - weltweit anerkannt.
Voraussetzungen
- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Sprechfunkzeugnis (BZF II oder BZF I)
Ausbildungsinhalte
Neben den ca. 100 Stunden theoretischer Ausbildung in 8 Fächern müssen mindestens 45 Flugstunden absolviert werden, davon:
- Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
- Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht eines Lehrers
- Davon mindestens 5 Stunden Solo-Überlandflug
- Ein Solo-Überlandflug von mindestens 270km mit zwei Zwischenladungen auf fremden Plätzen
- Maximal 5 Stunden dürfen durch Training in einem Verfahrenstrainer ersetzt werden